Arbeitsbedingungen systematisch erheben und gestalten
Die Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen ist in Österreich im Rahmen des ASchG gesetzlich vorgeschrieben und umfasst mehr als eine Mitarbeiter*innenbefragung. Sie untersucht systematisch, welche Arbeitsbedingungen die Gesundheit beeinträchtigen können – etwa Zeitdruck, häufige Unterbrechungen oder widersprüchliche Anforderungen – und welche Verbesserungen erforderlich sind. Im Mittelpunkt stehen die Bedingungen der Arbeit, nicht die persönliche Belastbarkeit einzelner Mitarbeitender.
WorkPlaceHealth begleitet Unternehmen in Wien und ganz Österreich durch den Evaluierungsprozess: von der Planung und Auswahl geeigneter Verfahren über die Erhebung und Beurteilung bis zur Maßnahmenentwicklung, Dokumentation und vereinbarten Wirksamkeitsüberprüfung. Gemeinsam schaffen wir eine fundierte Grundlage, um Risiken zu reduzieren und Arbeitsbedingungen gezielt zu verbessern.
Das Wesentliche im Überblick
Zielgruppe
Alle Arbeitsplätze einer Organisation
Branche
Alle Branchen und Organisationsformen (von KMU bis Großunternehmen)
Prozessschritte
- Planung
- Kommunikation
- Erhebung
- Bewertung
- Maßnahmen
- Dokumentation
- Wirksamkeitsüberprüfung
Ort
Persönlich vor Ort oder virtuell

Kontaktaufnahme
Sie machen den ersten Schritt. Über unser Kontaktformular teilen Sie Ihr Anliegen. Wir vereinbaren ein erstes, unverbindliches Gespräch.
Erster Austausch
Wir klären Ihre Erwartungen, die betrieblichen Rahmenbedingungen und den Unterstützungsbedarf. Dabei besprechen wir Tätigkeitsbereiche, Standorte und bereits vorhandene Evaluierungen als Grundlage für das weitere Vorgehen.
Angebot
Auf Basis des ersten Gesprächs erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot. Wir präsentieren dabei gleich konkrete Empfehlungen und Varianten.
Planung
Nach der Beauftragung starten wir die Feinplanung zur erfolgreichen Arbeitsplatzevaluierung! Unsere Unterstützung erfolgt zu den erforderlichen Teilschritten des Evaluierungsprozesses.
Durchführung
Wir erheben und beurteilen psychische Belastungen mit Verfahren, die zu Ihren Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen passen. Aus den Ergebnissen entwickeln wir gemeinsam konkrete Maßnahmen. Zuständigkeiten, Umsetzung und Wirksamkeitsüberprüfung werden abgestimmt.
Dokumentation
Wir verarbeiten zeitnah unsere Eindrücke und Beobachtungen als Ihr externer Partner. Um die anrechenbaren Präventionszeiten gemäß ASchG sowie um die SiGe-Dokumentation kümmern wir uns gerne. Die Management Summary fasst alle wichtigen Erkenntnisse und Empfehlungen an den Arbeitgeber zusammen.
Was wird bei einer Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen genau untersucht?
Wir erheben psychische Belastungsfaktoren, die aus Arbeitsaufgaben, Arbeitsorganisation, Arbeitsumgebung und dem sozialen Umfeld entstehen. Dazu zählen etwa Arbeitsmenge, Handlungsspielräume, Unterbrechungen, Informationswege oder emotionale Anforderungen. Untersucht werden die Bedingungen der Arbeit – unabhängig davon, wie einzelne Personen darauf reagieren. Ziel ist es, gesundheitsgefährdende Belastungen zu erkennen und die Arbeit menschengerecht zu gestalten.
Wie lange dauert eine Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen?
Das hängt unter anderem von der Zahl und Unterschiedlichkeit der Tätigkeitsgruppen, den Standorten, den gewählten Verfahren und der internen Abstimmung ab. Auch vorhandene Unterlagen und bereits durchgeführte Evaluierungen spielen eine Rolle. Wir erstellen einen darauf abgestimmten Zeit- und Kostenrahmen. Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeitsüberprüfung werden mitgeplant; sie reichen häufig über die eigentliche Erhebungsphase hinaus.
Wann ist eine Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen gesetzlich vorgeschrieben?
Arbeitgeber*innen im Geltungsbereich des ASchG müssen Gefahren für Sicherheit und Gesundheit ermitteln und beurteilen. Dazu zählen auch arbeitsbedingte psychische Belastungen – unabhängig davon, ob bereits Beschwerden aufgetreten sind. Die Evaluierung ist bei Bedarf zu überprüfen und anzupassen, etwa bei relevanten Veränderungen oder nach bestimmten belastenden Zwischenfällen. Grundlage ist § 4 ASchG. Für Organisationen außerhalb dieses Geltungsbereichs sind die jeweils einschlägigen Vorschriften zu beachten.
Welche Vorteile bietet eine Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen?
Sie erhalten eine fachliche Beurteilung belastender Arbeitsbedingungen und eine Grundlage, um Verbesserungen zu priorisieren. Die Ergebnisse unterstützen konkrete Entscheidungen, etwa zu Arbeitsabläufen, Informationswegen oder Zuständigkeiten. Entscheidend ist, dass vereinbarte Maßnahmen umgesetzt und auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Für eine längerfristige Begleitung kann eine arbeitspsychologische Betreuung anschließen.












































Wir begleiten den Prozess für Ihre Arbeitsplatzevaluierung objektiv und mit nachhaltigen Ergebnissen.
Wir freuen uns über Ihre Anfrage!
Kontakt aufnehmen
