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Allgemeine Geschäftsbedingungen

WorkPlaceHealth AGB

Hier finden Sie die aktuelle Version unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Wir legen darüber hinaus großen Wert auf ein individuelles, passendes Angebot für unsere KundInnen.


1 Allgemeines / Geltungsbereich


1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem/der Auftraggeber:in und der Auftragnehmerin (Ott-Meissl OG) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden von der Auftragnehmerin ausdrücklich schriftlich anerkannt.

1.4 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.


2 Umfang des Dienstleistungsauftrages / Stellvertretung


2.1 Der Umfang eines konkreten Dienstleistungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.

2.2 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch die Auftragnehmerin selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem/der Auftraggeber:in.

2.3 Der/die Auftraggeber:in verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich die Auftragnehmerin zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der/die Auftraggeber:in wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Dienstleistungen beauftragen, die auch die Auftragnehmerin anbietet.


3 Aufklärungspflicht des/der Auftraggebers:in / Vollständigkeitserklärung


3.1 Der/die Auftraggeber:in sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Dienstleistungsvertrages an seinem/ihrem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Dienstleistungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben. Dies betrifft insbesondere die Bereitstellung von Räumlichkeiten und dem relevanten technischen Equipment (wie z.B. Beamer, Pinnwände, Flipchart etc.)

3.2 Der/die Auftraggeber:in wird die Auftragnehmerin auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.

3.3 Der/die Auftraggeber:in sorgt dafür, dass der Auftragnehmerin auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Dienstleistungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit bekannt werden.

3.4 Der/die Auftraggeber:in sorgt dafür, dass seine/ihre beteiligten und betroffenen Mitarbeiter:innen und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) zeitgerecht vor Beginn der Tätigkeit der Auftragnehmerin über diese ausreichend informiert werden.


4 Sicherung der Unabhängigkeit


4.1 Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.

4.2 Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter:innen der Auftragnehmerin zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des/der Auftraggebers:in auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.


5 Berichterstattung / Berichtspflicht


5.1 Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, über ihre Arbeit, die ihrer Mitarbeiter:innen und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem/der Auftraggeber:in Bericht zu erstatten.

5.2 Den Schlussbericht erhält der/die Auftraggeber:in grundsätzlich nach Abschluss des Auftrages. Dieser abschließende Bericht wird in angemessener Zeit, d.h. zwei bis vier Wochen, je nach Umfang des Dienstleistungsauftrages oder individueller Vertragsvereinbarung an den/die Auftraggeber:in übermittelt.

5.3 Die Auftragnehmerin ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Er/sie ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.


6 Schutz des geistigen Eigentums


6.1 Die Urheberrechte an den von der Auftragnehmerin und seinen/ihren Mitarbeiter:innen und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben bei der Auftragnehmerin. Sie dürfen vom/von der Auftraggeber:in während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der/die Auftraggeber:in ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung der Auftragnehmerin zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung der Auftragnehmerin – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.

6.2 Der Verstoß des/der Auftraggebers:in gegen diese Bestimmungen berechtigt die Auftragnehmerin zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.


7 Gewährleistung


7.1 Die Auftragnehmerin ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung an ihrer Leistung zu beheben. Er/sie wird den/die Auftraggeber:in hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen.

7.2 Dieser Anspruch des/der Auftraggebers:in erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.


8 Haftung / Schadenersatz


8.1 Die von den Vertragspartnern abgeschlossenen Verträge sind Dienstleistungsverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung der vereinbarten Leistung nach bestem Wissen und Gewissen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges.

8.2 Die Auftragnehmerin haftet dem/der Auftraggeber:in für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Es besteht keine Haftung für Folgeschäden oder entgangenem Gewinn, ausgenommen eine Haftung aufgrund von zwingenden gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von der Auftragnehmerin beigezogene Dritte zurückgehen.

8.3 Schadenersatzansprüche des/der Aufraggebers:in können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

8.4 Der/die Auftraggeber:in hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden der Auftragnehmerin zurückzuführen ist.

8.5 Sofern die Auftragnehmerin das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt die Auftragnehmerin diese Ansprüche an den/die Auftraggeber:in ab. Der/die Auftraggeber:in wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.


9 Geheimhaltung / Datenschutz


9.1 Die Auftragnehmerin verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihr zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des/der Auftraggebers:in erhält.

9.2 Weiters verpflichtet sich die Auftragnehmerin, über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm/ihr im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klient:innen des/der Auftraggebers:in, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.

9.3 Die Auftragnehmerin ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertreter:innen, denen sie sich bedient, entbunden. Sie hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.

9.4 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.

9.5 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, ihr anvertraute, personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der/die Auftraggeber:in leistet der Auftragnehmerin Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.


10 Honorar


10.1 Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält die Auftragnehmerin ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem/der Auftraggeber:in und der Auftragnehmerin. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt seitens Auftraggeber fällig.

10.2 Die Auftragnehmerin wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.

10.3 Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung der Auftragnehmerin vom/von der Auftraggeber:in zusätzlich zu ersetzen.

10.4 Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des/der Auftraggebers:in liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch der Auftragnehmerin, so behält die Auftragnehmerin den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die die Auftragnehmerin bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.

10.5 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist die Auftragnehmerin von ihrer Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.


11 Absagen und Verschiebungen


Für Terminstornierungen seitens des/der Auftraggebers:in oder auch teilweise Stornierungen gelten folgende Gebühren:
Für Dienstleistungen in Form von Workshops, Trainings, Vorträgen, Teamentwicklungsmaßnahmen, Gesundheitstagen o.ä. wird bei einer Stornierung
– zwischen zwei und vier Wochen vor dem vereinbarten Termin 30% der zu verrechnenden Summe,
– bei einer Stornierungen innerhalb von zwei Wochen 60% und
– innerhalb von einer Woche 100% (bei Verschiebung 30%) in Rechnung gestellt.
Für Beratungsleistungen in Form von Coachings und persönlichen Beratungen werden bei Stornierung von vereinbarten Terminen innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin die Kosten in voller Höhe in Rechnung gestellt. Eine kostenfreie Terminabsage ist bis zu 24 Stunden vor dem Termin möglich.


12 Elektronische Rechnungslegung


Die Auftragnehmerin ist berechtigt, dem/der Auftraggeber:in Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der/die Auftraggeber:in erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch die Auftragnehmerin ausdrücklich einverstanden.


13 Dauer des Vertrages


13.1 Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts bzw. Auftrages und der entsprechenden Rechnungslegung.

13.2 Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,
– wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder
– wenn ein Vertragspartner nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät oder
– wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität einer Vertragspartei, über die kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und diese auf Begehren der Auftragnehmerin weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Auftragnehmerin eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse der anderen Vertragspartei bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.


14 Kennzeichnung


14.1 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Auftragnehmerin und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem/der Auftraggeber:in hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.

14.2. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Webseite mit Namen und Firmenlogo auf die zum/zur Auftraggeber:in bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

14.3. Diese Berechtigungen gelten vorbehaltlich des jederzeitigen schriftlichen Widerrufs des/der Auftraggebers:in.


15 Schlussbestimmungen


15.1 Es gelten, wenn im Angebot nicht anders vereinbart, in absteigender Reihenfolge:
I. Angebot
II. Allgemeine Geschäftsbedingungen

15.2 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

15.3 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

15.4 Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung der Auftragnehmerin (Wien). Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmenssitz der Auftragnehmerin zuständig.

AGB – Aktuelle Fassung mit Stand 31.01.2023

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